Zahlung: Fälligkeit netto nach Rechnungserhalt. Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung ist bei Seminarbeginn zu übergeben und gilt als Teilnahmeberechtigung.
Nächtigung und Verpflegung sind direkt beim Seminarhotel zu buchen und abzurechnen.
Details zum Seminarhotel sowie einen Anfahrtsplan erhalten sie rechtzeitig vor dem Seminar zugesendet.
Storno: Bis 8 Tage vor Beginn (schriftlich) gebührenfrei, danach 30% der Seminargebühr.
Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird die volle Seminargebühr verrechnet.
Allfällige Änderungen von Programm bzw. Referenten vorbehalten.
Allgemeine Geschäfts-, Lizenz- und Lieferbedingungen (Software Baukoord)
§ 1 Gegenstand
(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäfts-, Lizenz- und Lieferbedingungen ist das von Ihnen verwendete Computerprogramm von Weiss & Partner, die Anwenderdokumentationen sowie sonstiges zugehörige schriftliche Material, nachfolgend zusammenfassend als 'Software' bezeichnet.
§ 2 Software-Lizenz:
(1) Der Softwarelieferant überträgt dem Käufer das einfache und nicht übertragbare persönliche Recht, die vorliegende Kopie der Software auf einem einzigen Computer für eigene Zwecke zu benutzen.
(2) Der Softwarelieferant gestattet dem Käufer bei korrekter Bezahlung die Benutzung der Software auf unbegrenzte Zeit (ausgenommen spezielle Vereinbarungen).
(3) Mit der Auslieferung erhalten Sie die entsprechenden Programmdateien auf Datenträger (z.B.: CD-ROM) oder per Internet-Download. Nach erfolgter Software-Installation auf Ihrem Computer und telefonischer Mitteilung Ihrer Registrierungsdaten an Weiss & Partner erhalten Sie den erforderlichen Registrierungsschlüssel, welcher Sie berechtigt, die enthaltenen Programmteile incl. Schnittstellenlösungen und Vorlagen auf einem einzigen Computer (also auf einem Arbeitsplatz) zu nutzen.
(4) Das Installieren oder Abspeichern der Software auf mehreren Computern ist nur dann zulässig, wenn hierfür entsprechende Lizenzen von der Firma Weiss & Partner erworben wurden.
Dies gilt auch für eventuelle Tochterunternehmungen und weitere wirtschaftliche Einheiten (Filialen, Standorte) Ihres Unternehmens. Jede entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Programmes oder von Teilen des Programmes an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Software und das zugehörige schriftliche Material an Dritte zu übergeben oder die Software auf EDV-Anlagen von Dritten zu verwenden.
(5) Der Käufer erhält mit dem Erwerb der Software nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem diese aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software und dem dazugehörigen schriftlichen Material - außer dem erwähnten Nutzungsrecht - ist damit nicht verbunden.
(6) Dem Käufer ist das Anfertigen einer Reservekopie zu Sicherungszwecken erlaubt. Eine Vervielfältigung der in der Software vorhandenen Vorlagen und Muster auf Papier (Kopien) ist nur für den firmeninternen Gebrauch des Anwenders zulässig.
(7) Sämtliche in der Software vorhandenen Urheberrechtsvermerke sowie in ihr aufgenommene Registriernummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist auch untersagt, die Software oder Teile der Software sowie das dazugehörige Schriftmaterial ganz oder teilweise, in ursprünglicher oder abgeänderter Form, außer im zugesagten Rahmen, zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen. Es ist untersagt, die Software oder Teile davon zu disassemblieren oder in veränderter Form zu benutzen.
(8) Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen wird für jeden einzelnen Verstoß eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Pönale in zwanzigfacher Höhe des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer sofort fällig. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden tatsächlichen Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 3 Wartung und Telefon-Hotline:
(1) Die Firma Weiss & Partner wird die Software bei Bedarf laufend warten und an (gesetzliche) Änderungen anpassen und im Rahmen eines bestehenden Wartungsvertrages Updates zur Verfügung stellen.
(2) Für die Software, die mit der Vereinbarung einer laufenden Wartung bestellt wurde, wird für die Übermittlung von Updates und Bereitstellung einer Telefon-Hotline jährlich ein Betrag von 15 % des jeweils bei Rechnungslegung aktuellen Netto-Listenpreises in Rechnung gestellt. Die Verrechnung für die laufende Wartung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn.
(3) Eine Kündigung des Wartungsvertrages ist jeweils zum Ende des laufenden Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Briefes unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich (Somit spätestens zum 30.09. des Jahres).
(4) Die Inanspruchnahme einer Hotline ist nur bei aufrechter Wartungsvereinbarung möglich. Die Hotline bezieht sich nur auf softwaretechnische Fragen, nicht aber auf sicherheitstechnische Fragen.
(5) Die Nutzung der Hotline ist für Personen vorgesehen, die - je nach Problemfall - eine entsprechende Ausbildung im Umgang mit der jeweiligen Software besitzen beziehungsweise fachliche Voraussetzungen erfüllen. Sollten die erforderlichen Fachkenntnisse nicht vorhanden sein, und sollte sich dadurch eine überproportional starke Inanspruchnahme der Hotline ergeben, so ist der Softwarelieferant (Weiss & Partner) berechtigt, nach Mitteilung an den Käufer sämtliche weitere Unterstützung zum allgemeinen Schulungspreis zu erbringen. Mindestverrechnungseinheit ist 15 Minuten.
(6) Im Falle von Konfigurations- und Installationsproblemen wird vorausgesetzt, dass die als EDV-Betreuer beauftragte Person eine Ausbildung im Umgang mit dem PC als Administrator absolviert hat, um allenfalls die erforderlichen Einstellungen an der Windows-Systemumgebung vornehmen zu können.
§ 4 Haftungs- und Gewährleistungsausschluss:
(1) Die im Programm enthaltenen Texte und Vorlagen stellen lediglich Muster dar, die somit an die jeweiligen Gegebenheiten des konkreten Geschäftsfalles (Baustellensituation) angepasst bzw. vervollständigt werden müssen. Die Verantwortung für das richtige Ausfüllen der Masken bzw. Übernahme von Vorlagen in ein Projekt (bzw. Baustelle) des Anwenders liegt ausschließlich beim Käufer bzw. Anwender. Die im Programm enthaltenen Vorlagentexte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt ausgearbeitet.
(2) Dessen ungeachtet übernimmt die Firma Weiss & Partner keine Haftung für die Richtigkeit und die Verwendungsmöglichkeit der Vorlagentexte. Der Käufer bzw. Anwender des Programmes nimmt daher zustimmend zur Kenntnis, dass seitens der Firma Weiss & Partner jegliche Gewährleistung und auch jegliche sonstige Haftung, auch für Vermögensschäden, ausdrücklich ausgeschlossen ist.
(3) Bei den Vorlagentexten handelt es sich lediglich um Vorschläge für einzelne sicherheits- bzw. rechtsrelevante Situationen für das Projekt bzw. auf der Baustelle, welche jedoch eine allenfalls notwendige rechtliche, fachliche oder sicherheitstechnische Beratung und/oder Vertretung nicht ersetzen.
§ 5 Technische Fragen:
(1) Weiss & Partner übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software einschließlich Schnittstellen allen Anforderungen des Benutzers genügt, in der vom Benutzer getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet, dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Software-Fehler beseitigt werden können.
(2) Bei auftretenden Fehlern der Software wird Weiss & Partner bemüht sein, diese - höchstens bis zu den Kosten des erworbenen Software-Produktes - zu beheben.
(3) Die korrekte Installation der Software auf einen hierfür geeigneten Computer wird vom Anwender, oder einen von ihm bestimmten Dritten, in voller Eigenverantwortung durchgeführt. Für die technischen und rechtlichen Voraussetzungen hat der Anwender Sorge zu tragen.
(4) Für die Installation der Software auf Einzelplatzanlagen oder vernetzten EDV-Anlagen sowie für das Funktionieren von Schnittstellenlösungen mit Software, welche nicht von Weiss & Partner geliefert wird, ist erforderlichenfalls seitens des Käufers ein EDV-Fachmann auf seine Kosten beizustellen.
(5) Der Softwarekäufer wird darauf hingewiesen, dass die Software nur mit den Betriebssystemen Windows 98, 2000, NT 4.0, XP Professional und höher funktionsfähig ist. Für allfällige Fehler, die aus der Verwendung eines ungenügenden oder fehlerhaften Betriebssystems oder auf externe Einflüsse durch andere Softwareprogramme zurückzuführen sind, wird seitens der Firma Weiss & Partner jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
§ 6 Urheberrecht:
(1) Das Urheberrecht für dieses Programm (incl. Schnittstellenlösungen) sowie alle darin enthaltenen (Text-) Vorlagen liegt ausschließlich bei Weiss & Partner, Graz. Ausgenommen davon sind Softwarekomponenten (z.B. Betriebssystemkomponenten), die von Weiss & Partner als Teil des Gesamtpaketes integriert worden sind.
Hierbei liegen die Urheberrechte bei den jeweiligen Herstellern.
(2) Wir weisen darauf hin, dass das Kopieren und Weitergeben dieses Produktes incl. aller enthaltenen (Text-) Vorlagen (egal ob unverändert oder vom Anwender verändert) nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar ist.
(3) Die Firma Weiss & Partner behält sich vor, gegenüber jedem, der die Urheberrechte der Firma Weiss & Partner verletzt, mit Unterlassungs- und Schadenersatzklage vorzugehen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Programmdateien incl. Datenträger (CD-ROM) sowie das darauf enthaltene Programm bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Weiss & Partner.
§ 8 Abrechnung - Zahlung:
Die Abrechnung und Zahlung erfolgt nach Lieferung der Programm-Dateien - mittels Datenträger (CD-ROM) bzw. Internet - per Banküberweisung oder Kreditkarte bzw. bei persönlicher Übergabe Zug um Zug. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig und an Weiss & Partner auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen.
§ 9 Zahlungsverzug:
(1) Bei Zahlungsverzug für Software- und/oder Wartungsrechnungen werden 14 % Verzugszinsen pro Jahr verrechnet.
(2) Im Falle des Zahlungsverzuges (Softwarelizenz und/oder Wartung) trotz Mahnung hat die Firma Weiss & Partner das Recht, die Rücklieferung gelieferter Datenträger zu verlangen. Eine allenfalls erfolgte Installation des Programmes auf einem Massenspeicher eines oder mehrerer Computer ist in diesem Fall sofort so zu löschen, dass eine Benutzung des Programmes nicht mehr möglich ist. Die Zahlungsverpflichtung des Käufers bleibt hiervon unberührt.
(3) Weiss & Partner ist berechtigt, zu den Dienstzeiten die betreffenden Computer-Arbeitsplätze zu kontrollieren.
§ 10 Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nicht zulässig.
§ 11 Sonstiges
(1) Der Erhalt einer Demo-CD durch Zusendung per Post oder durch persönliche Übergabe, bzw. der Download einer Demo-Version, stellt eine kostenlose Dienstleistung der Firma Weiss & Partner dar.
(2) Durch die Anforderung des Registrierungscodes für die Software bestätigen Sie zustimmend die Kenntnisnahme dieser Vertragsbestimmungen.
§ 12 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Graz vereinbart.
Lizenz- und Nutzungsbedingungen für die Software BAUSTELLENPILOT (Weblösung via Internet oder Intranet) Version 11.45.5
§ 1 Gegenstand
Bei der Software BAUSTELLENPILOT handelt es sich um ein über das Internet (oder über ein Intranet)
anwendbares Softwareprogramm („Weblösung“), für welches Lizenzen (Nutzungsberechtigungen) vergeben
werden. Die Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert.
Gegenstand dieser Lizenzbedingungen sind die näheren Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen der
Lizenznehmer das Softwareprogramm BAUSTELLENPILOT (Weblösung) nutzen kann.
§ 2 Lizenz für die Software-Nutzung
2.1
Weiss & Partner (Lizenzgeber) überträgt dem Lizenznehmer das nicht exklusive Recht, die Software auf der
Grundlage und dem Umfang der Kundenbestellung und nach erfolgter Freischaltung (Userberechtigungen)
während der vereinbarten Vertragsdauer zu nutzen, solange der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrages
einhält.
2.2
Eine mehrfache gleichzeitige Nutzung der Software ist von der entsprechenden Anzahl der bestellten Lizenzen
abhängig.
2.3
Für die Nutzung der Software in mehreren miteinander verbundenen Unternehmungen (z.B. Konzern, Mutter- und
Tochterunternehmungen, ARGEN etc.) ist die Bestellung von Lizenzen für die User jedes einzelnen
Unternehmens erforderlich. Auf den in der Software enthaltenen Vorlagen scheinen der Firmenname und die
Firmenadresse (über Wunsch auch das Firmenlogo) des Lizenznehmers auf.
§ 3 Urheberrecht
3.1
Alle Rechte an der Software BAUSTELLENPILOT, insbesondere sämtliche Urheberrechte und geistigen
Eigentumsrechte, sämtliche Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Verwertungsberechtigungen stehen ausschließlich
Weiss & Partner als Lizenzgeber zu. Ausgenommen davon sind Softwarekomponenten (z.B. Betriebssystemkomponenten etc.) dritter Hersteller, die
vom Lizenzgeber als Teil des Gesamtpaketes integriert worden sind. Hinsichtlich dieser Softwarekomponenten
liegen die Urheber- und sonstigen Rechte bei den jeweiligen Herstellern.
3.2
Dem Lizenznehmer steht im vereinbarten Umfang für die Dauer des Nutzungsvertrages ein nicht ausschließliches
Nutzungsrecht an der gegenständlichen Software zu.
3.3
Die in der Software BAUSTELLENPILOT enthaltenen Vorlagen (Briefe, Checklisten, Formulare, Texte für
Evaluierungen/Gefährdungsbeurteilungen, Grafiken und sonstige Vorlagen) sowie Bilder, Fotografien und Skizzen
dürfen nur für den eigenen Gebrauch im Rahmen von Projekten des Lizenznehmers und nur in der Software
BAUSTELLENPILOT verwendet werden. Jegliche (auch unentgeltliche) Weitergabe von in der Software
enthaltenen Vorlagen, Bildern, Fotografien und Skizzen an Dritte ist unzulässig und würde gerichtlich geahndet
werden.
3.4
Jede Verwendung und/oder Vervielfältigung oder sonstige Nutzung oder Weitergabe der Vorlagen, Bilder,
Fotografien und Skizzen außerhalb der Software BAUSTELLENPILOT ist - auch in einer abgeänderten Form,
Gestaltung oder Formulierung - nicht gestattet.
Insbesondere ist auch jedes (gänzliche oder teilweise) Kopieren, Abschreiben oder sonstige Übertragen der in der
Software enthaltenen Vorlagen, Bilder, Fotografien und Skizzen und/oder deren Verwendung außerhalb der
Software BAUSTELLENPILOT, z.B. mit anderen Software-Produkten, nicht gestattet.
3.5
Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmungen wird für jeden einzelnen Verstoß eine dem richterlichen
Mäßigungsrecht nicht unterliegende Pönale in zwanzigfacher Höhe der gesamten jährlichen Software-Nutzungsgebühr zuzüglich Mehrwertsteuer sofort zur Zahlung an Weiss & Partner fällig. Die Geltendmachung
eines diesen Betrag übersteigenden tatsächlichen Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3.6
Im Falle einer Verletzung der dem Lizenzgeber zustehenden Urheber-, Schutz-, Nutzungs-, Vervielfältigungs- und
Verwertungsrechte oder sonstigen Rechte behält sich der Lizenzgeber vor, mit Schadenersatz- und/oder
Unterlassungsklage gerichtlich vorzugehen.
3.7
Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass jeglicher auch nur teilweise oder geringfügige Nachbau oder
Nachahmung der Software einschließlich der in der Software enthaltenen Masken, grafischen Darstellungen und
Konzepten etc. unzulässig ist und gerichtlich geahndet werden würde.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
4.1
Die Software BAUSTELLENPILOT wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Die Software wurde eingehend getestet,
wobei die Software auf verschiedenen Testumgebungen einwandfrei funktioniert hat.
4.2
Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung der Software können nach dem derzeitigen Stand der Technik
Fehler in der Software nicht völlig ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Haftung für
das vollständige fehlerfreie Funktionieren der Software. Der Lizenzgeber haftet nicht für allfällige Schäden,
Kosten oder Nachteile, welcher Art auch immer, die dem Lizenznehmer durch den Einsatz der Software allenfalls
entstehen.
4.3
Weiss & Partner übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software einschließlich Schnittstellen allen
Anforderungen des Benutzers genügt, in der vom Benutzer getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet, dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Software-Fehler
beseitigt werden können. Die Funktionalität der Software auf der beim Lizenznehmer vorhandenen EDV-Umgebung kann vor Abschluss des
Lizenzvertrages vom Lizenznehmer selbst mittels Testzuganges via Internet geprüft und festgestellt werden. Die Nutzung der Software in der Internet-Version setzt einen funktionierenden Internet-Zugang und einen
funktionierenden Internet-Browser voraus. Empfohlen wird die Verwendung des Microsoft Internet-Explorers in
der jeweils aktuellen Version.
Bei einer Nutzung der Software via Intranet hat der zuständige EDV-Administrator die Funktionalität der
Software zu überprüfen.
4.4
Der Lizenzgeber verweist darauf, dass die Nutzung der Software BAUSTELLENPILOT die Verwendung eines
Rechners mit einem Windows-Betriebssystem (ab Windows XP Servicepack 3) voraussetzt. Für eine Intranet-Installation ist ein Server mit Betriebssystem Windows Server 2008 oder höher erforderlich.
4.5
Der Lizenzgeber hat die Software unter üblichen EDV-Umgebungen getestet, wobei die Software einwandfrei
funktioniert hat. Der Lizenzgeber verweist jedoch darauf, dass es nicht möglich ist, eine Software so zu
programmieren, dass sie mit allen EDV-Umgebungen stets einwandfrei funktioniert. Da somit eine störungsfreie
Nutzung der Software auch von den vom Lizenznehmer verwendeten Hardware- und Software-Komponenten
abhängt, kann vom Lizenzgeber keine Haftung und/oder Gewährleistung für eine störungsfreie Nutzung der
Software übernommen werden. Die Reaktionsgeschwindigkeit in der Nutzung der Software hängt von der
Geschwindigkeit des verwendeten Internetzuganges des Nutzers ab.
§ 5 Vorlagen
5.1 Verwendung der Vorlagen
Die in der Software enthaltenen Vorlagentexte (Briefe, Checklisten, Formulare, Evaluierungstexte und sonstige
Vorlagen) wurden mit großer Sorgfalt ausgearbeitet.
Die Texte und Vorlagen stellen jedoch lediglich Muster dar, die an die jeweiligen Gegebenheiten des konkreten
Geschäftsfalles (Baustellensituation) angepasst bzw. vervollständigt werden müssen. Die Verantwortung für das
richtige Ausfüllen der Masken bzw. Übernahme von Vorlagen in ein Projekt (bzw. Baustelle) liegt ausschließlich
beim Lizenznehmer.
Bei den Vorlagentexten handelt es sich lediglich um Vorschläge für einzelne sicherheits- bzw. rechtsrelevante Situationen für das Projekt bzw. auf der Baustelle, welche jedoch eine allenfalls notwendige rechtliche, fachliche
oder sicherheitstechnische Beratung und/oder Vertretung nicht ersetzen.
5.2 Haftungs- und Gewährleistungsausschluss
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und die Verwendungsmöglichkeit der
Vorlagentexte. Der Lizenznehmer nimmt daher zustimmend zur Kenntnis, dass seitens des Lizenzgebers jegliche Gewährleistung und auch jegliche sonstige Haftung, auch für Vermögensschäden, ausdrücklich ausgeschlossen
ist. Die Verantwortung für die Verwendung der Vorlagen liegt daher ausschließlich beim Lizenznehmer.
§ 6 Wartung (Updates und Telefon-Hotline)
6.1
Der Lizenzgeber wird die Software bei Bedarf warten und gegebenenfalls verbessern und an (gesetzliche)
Änderungen anpassen und Updates zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer kann selbst entscheiden, ob er eine
neue Version der Software nutzen möchte.
6.2
Die laufende Wartung der Software incl. allfälliger Verbesserungen ist im Nutzungsentgelt enthalten. Sofern der
Lizenznehmer zusätzliche oder neu erstellte Vorlagen von Weiss & Partner nutzen möchte, müssen diese
gesondert bestellt bzw. der Umfang der Lizenzvereinbarung entsprechend erweitert werden.
6.3
Die Hotline kann nur für softwaretechnische Fragen in Anspruch genommen werden, nicht jedoch für Fragen der
konkreten Anwendung bzw. für das Ausfüllen der in der Software enthaltenen Vorlagen
(Evaluierung/Gefährdungsbeurteilung, Checklisten und Formulare etc.). Für das richtige Ausfüllen der Vorlagen
wird auf das Beratungs- und Schulungsangebot von Weiss & Partner verwiesen.
6.4
Die Nutzung der Hotline ist für Personen vorgesehen, die – je nach Problemfall – eine entsprechende Ausbildung
im Umgang mit der jeweiligen Software besitzen beziehungsweise fachliche Voraussetzungen erfüllen. Eine
fehlende Schulung kann nicht durch eine dauernde Inanspruchnahme der Hotline ersetzt werden.
6.5
Sollten die erforderlichen Fachkenntnisse nicht vorhanden sein, und sollte sich dadurch eine überproportional
starke Inanspruchnahme der Hotline ergeben, so ist der Lizenzgeber berechtigt, nach Mitteilung an den Käufer
sämtliche weitere Unterstützung zum allgemeinen Schulungspreis zu erbringen. Die Mindestverrechnungseinheit
beträgt 15 Minuten.
Die Hotline kann eine Einschulung in die Software nicht ersetzen! Für den professionellen und zeitsparenden
Umgang mit der Software wird daher eine entsprechende EDV-Schulung empfohlen. Hingewiesen wird weiters
auf das Angebot einer telefonischen EDV-Einschulung in die praktische Software-Anwendung. Nähere Auskünfte
erhalten Sie bei Weiss & Partner.
6.6
Im Falle von Konfigurations- und Installationsproblemen wird vorausgesetzt, dass die als EDV-Betreuer
beauftragte Person eine Ausbildung im Umgang mit dem PC als Administrator absolviert hat, um allenfalls die
erforderlichen Einstellungen an der Windows-Systemumgebung vornehmen zu können.
§ 7 Kündigung des Software-Nutzungsvertrages
7.1 Laufzeit:
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Software-Nutzungsvertrages. Der Vertrag wird zunächst auf die
Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn abgeschlossen und kann erstmalig zum Ende der Zweijahresfrist bzw. dem
darauf folgenden 31.12. gekündigt werden.
7.2
Eine Kündigung des Software-Nutzungsvertrages ist jeweils zum Ende des laufenden Kalenderjahres schriftlich
per Brief oder Telefax unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich (somit spätestens zum
30.09. des Jahres). Bei Nutzung mehrerer Lizenzen ist auch eine Kündigung einzelner Lizenzen möglich.
Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um ein weiteres Kalenderjahr.
7.3
Nach dem Lizenz- bzw. Vertragsende kann die Software nicht mehr genutzt werden. Es besteht daher auch kein
Zugang mehr zu den vom Anwender in der Software angelegten Projektdaten.
7.4
Die Projektdaten bleiben nach dem Lizenz- bzw. Vertragsende für 3 Jahre gespeichert. Während dieses 3-jährigen
Zeitraumes besteht die Möglichkeit, durch Abschluss eines neuen Software-Nutzungsvertrages (mit
entsprechendem Umfang) wieder auf die seinerzeit gespeicherten Projektdaten zuzugreifen.
7.5 Kündigung durch den Lizenzgeber
Dem Lizenzgeber steht grundsätzlich kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Eine Kündigung ist dem Lizenzgeber
nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor:
a) wenn der Lizenznehmer die Software-Nutzungsgebühr trotz schriftlicher Mahnung mit 14-tägiger
Nachfristsetzung nicht bezahlt;
b) wenn der Lizenznehmer gegen sonstige Bestimmungen dieses Software-Nutzungsvertrages verstößt
c) wenn es dem Lizenzgeber aus sonstigen objektiven Gründen unzumutbar sein sollte, das Vertragsverhältnis
mit dem Lizenznehmer fortzusetzen.
d) wenn es auf Grund von umfangreichen Änderungen der Software- und/oder Hardware-Umgebungen (z.B.
Auslaufen des Windows-Betriebssystems) erforderlich werden sollte, die Software komplett neu zu programmieren.
§ 8 Abrechnung - Zahlung - Zahlungsverzug
8.1 Rechnung und Zahlung
Das Entgelt für die Nutzung der Software wird vom Lizenzgeber für jedes Kalenderjahr zu Beginn des Jahres in
Rechnung gestellt.
Für den Zeitraum von der Bestellung der Software (Abschluss des Lizenzvertrages) bis zum Ende des laufenden
Kalenderjahres wird dem Lizenznehmer das Entgelt für den aliquoten Teil des Kalenderjahres in Rechnung
gestellt.
Das Entgelt ist jeweils binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung abzugsfrei zur Zahlung fällig.
8.2 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden 12 % Verzugszinsen pro Jahr verrechnet.
Wenn der Lizenznehmer das in Rechnung gestellte Nutzungsentgelt trotz schriftlicher 1. Mahnung mit 14-tägiger
Nachfristsetzung nicht bezahlt, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, was für den
Lizenznehmer zur Folge hat, dass eine weitere Nutzung der Software nicht mehr möglich ist.
Die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Bezahlung des Nutzungsentgelts für das laufende Kalenderjahr bleibt
hiervon unberührt.
8.3 Preisliste
Für die vom Lizenznehmer jährlich zu zahlende Software-Nutzungsgebühr gilt die jeweils aktuelle Preisliste von
Weiss & Partner (einsehbar auf www.bauberatung.at).
Lediglich für den Fall, dass auf Grund von umfangreichen Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Normen etc.
auch umfangreiche Änderungen bzw. Programmierungsarbeiten an der Software BAUSTELLENPILOT erforderlich
werden sollten, behält sich Weiss & Partner vor, die Software-Nutzungsgebühr (per 1.1.) gesondert anzupassen.
Ab dem 2. Nutzungsjahr oder infolge Erhöhung des Leistungsumfanges durch Weiss & Partner kann Weiss &
Partner entsprechend den aktuellen Preislisten allenfalls ein erhöhtes Nutzungsentgelt verrechnen.
§ 9 Sonstiges
Mündliche Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nicht zulässig.
Diesen Lizenz- und Nutzungsbedingungen widersprechende Erklärungen sowie andere AGB werden nicht
Vertragsinhalt, selbst wenn Weiss & Partner nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass während der Vertragslaufzeit die jeweils aktuellen Lizenz- und
Nutzungsbedingungen von Weiss & Partner gelten.
Es gilt Österreichisches Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird Graz als
Gerichtsstand vereinbart.
Im Übrigen wird auf die technische Software-Beschreibung und die Systemanforderungen im Handbuch
BAUSTELLENPILOT verwiesen. Der Inhalt dieses Handbuches stellt einen integrierenden Bestandteil der
gegenständlichen Lizenz- und Nutzungsbedingungen dar.